Flächenermittlung
Sie sind Verkäufer/Vermieter und möchten sich Streit um die Fläche und Rückzahlungen ersparen? Sie sind Käufer/Mieter und haben Zweifel an der angegebenen Fläche?
Ein zur Minderung des Mietzinses führender Mangel der Mietsache liegt vor, wenn die Flächendifferenz erheblich ist. Eine Wohnfläche, die um mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt einen zur Minderung berechtigenden erheblichen Mangel im Sinne des § 536 I1 BGB dar.
Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Mietfläche im Mietvertrag mit einer „Circa“-Angabe versehen ist. Sie gelten auch selbst dann, wenn die falsche Fläche nur in der Annonce, nicht aber im Mietvertrag stand und ein Grundriss mit Detailangaben zur Wohnfläche an den Mieter übergeben worden ist (BGH, Az. VIII ZR 256/09).
Millionen Mieter in Deutschland zahlen zu viel. Der Grund: Ihre Wohnungen sind kleiner als im Mietvertrag angegeben. Nach einer Dekra-Studie waren in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle falsche Angaben enthalten (Quelle: Stern-TV, 02.01.2008).
Die obigen Ausführungen gelten für den Kauf einer Immobilie entsprechend. Ist die gekaufte Immobilie um mehr als 10 % kleiner als im Kaufvertrag angegeben, kann der Kaufpreis entsprechend gemindert werden.
Hinsichtlich der anwendbaren Normen ist für die Flächenermittlung zwischen Wohnraum auf der einen und Gewerberaum auf der anderen Seite zu differenzieren. Beim Wohnraum ist dann noch zwischen dem preisgebundenen und dem preisfreien Wohnraum zu unterscheiden.
Weder beim Wohnraum noch beim Gewerberaum existieren verbindliche Vorgaben einer einheitlichen Berechnungsmethode.
Flächenermittlung bei Wohnraum:
Bei Ermittlung der Wohnfläche kann mittlerweile auf drei unterschiedliche Berechnungsnormen zurückgegriffen werden:
- DIN 283/1951, Teil 1 und 2 oder
- §§ 42-44 II. Berechnungsverordnung (II. BV) oder
- Wohnflächenverordnung (WoflVO)
Unterschiede ergeben sich unter anderem insbesondere bei der Anrechnung der Grundflächen von Terrassen, Balkonen, Loggien und Freisitzen auf die Wohnfläche.
Flächenermittlung bei Gewerberaum:
Auch hier stehen verschiedene Normen für die Flächenermittlung zur Verfügung:
- Die Nutzflächenberechnung bei Geweberäumen orientiert sich vielfach an der DIN 277, die verschiedene Flächenarten unterscheidet.
- 1996 sind die „Richtlinien zur Berechnung der Mietfläche für Büroraum (MF-B)“ und 1997 die „Richtlinien zur Berechnung der Mietfläche für Handelsraum (MF-H)“ von der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) e.V. veröffentlicht worden.
- 2004 wurde die „Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G)“ von der gif veröffentlicht, die sich eng an die DIN 277/Ausgabe 2005 anlehnt. Sie ersetzt nun die Richtlinien MF-B und MF-H, fasst deren Inhalte zusammen und aktualisiert Regelungen anhand des Marktverhaltens.
Wir prüfen für Sie zum einen, nach welcher Norm Flächen berechnet sind bzw. ob die Normen dann auch richtig angewendet worden sind. Zum anderen prüfen wir auch, welche Berechnungsmethode anzuwenden ist und ermitteln sachgerecht die Ihren Bedürfnissen entsprechende Fläche.
Ihr Nutzen:
- Neutrale Ermittlung der Fläche durch einen auf Sachverstand geprüften und unabhängigen Sachverständigen
- Klarheit in der Flächenbeurteilung und über Ihre Rechtsposition
- Schutz vor Vermögensnachteilen
- Sicherheit in der Entscheidungsfindung
- Sicheres und argumentativ untermauertes Vertreten Ihrer Entscheidung gegenüber anderen
- Für Sie vor Erteilung des Auftrages klar überschaubare Kosten/Nutzenstruktur
- Ein gutes Gefühl
Sprechen Sie uns einfach an: Schicken Sie uns eine Nachricht oder rufen uns an unter: 07665 – 93 21 67-3.

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